Werden brennbare Flüssigkeiten verwendet, muss auf die Durchführung der vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen geachtet werden. Von brennbaren Flüssigkeiten gehen besondere Gefahren aus, die zusätzliche Maßnahmen erfordern. Beim Verdunsten brennbarer Flüssigkeiten bilden sich Dämpfe, die sich mit Luft mischen. Werden bestimmte, von der Art der verdunsteten Flüssigkeit abhängige Mischungsverhältnisse erreicht, entsteht ein explosionsfähiges Dampf/Luft-Gemisch – dieses wird auch als explosionsfähige Atmosphäre bezeichnet. Zum Schutz von Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten und sonstiger anwesender Personen muss der Arbeitgeber entsprechende Explosionsschutzmaßnahmen treffen, und zwar in folgender Rangfolge (§ 11 Abs. 2 GefStoffV):

  • Vermeiden von gefährlichen Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können,
  • Vermeiden von Zündquellen oder Bedingungen, die Brände oder Explosionen auslösen können,
  • Verringern von schädlichen Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und anderer Personen, so weit wie möglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge