Brennbare Flüssigkeiten werden nach CLP-Verordnung als extrem entzündbar, leicht entzündbar bzw. entzündbar eingestuft; dies entspricht den Gefahrenkategorien 1, 2 bzw. 3. Die Einteilung erfolgt jeweils i. W. auf der Grundlage des Flammpunktes.

Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Temperatur, bei der unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen eine Flüssigkeit brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt (DIN 1127-1). Es gibt verschiedene standardisierte Apparaturen, um den Flammpunkt einer Flüssigkeit zu bestimmen.

 
Achtung

Wasserlöslichkeit

Eine Unterscheidung hinsichtlich der Mischbarkeit mit Wasser, wie in der früheren Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), gibt es nicht mehr. Dennoch spielt die Wasserlöslichkeit eine wichtige Rolle, weil davon die Auswahl geeigneter Löschmittel abhängt. Nur die Brände wasserlöslicher Flüssigkeiten (ehemals VbF-B) lassen sich mit Wasser löschen. Die Flüssigkeiten der ehemals VbF-Gruppen A schwimmen auf dem Wasser und brennen dabei weiter. Informationen u. a. zur Wasserlöslichkeit finden sich in den Sicherheitsdatenblättern der Produkte, die von den Herstellern zur Verfügung gestellt werden müssen.

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