Alle betriebenen Elektrogeräte müssen mindestens mit CE-Kennzeichen versehen sein. Gerade bei Billigprodukten, wie beleuchteten Deko-Objekten, ist es sinnvoll, darauf zu achten, weil illegale Importe mit erheblichen Sicherheitsmängeln immer wieder vorkommen. Ein GS-Zeichen ist mindestens ein sinnvoller Hinweis, weil es zeigt, dass der Hersteller auf Sicherheit einen gewissen Wert legt (kann aber auch gefälscht verwendet sein!). Generell lohnt es sich, gerade bei Elektrogeräten auf Qualität zu achten und nicht nur auf den Preis. Das zeigen gerade die Erfahrungen bei Prüfungen nach DGUV-V 3.

 
Praxis-Tipp

Batterieladestationen

Ladestationen, meist für batteriebetriebene Fahrzeuge, sind in vielen Betrieben vorhanden. Das besondere Risiko besteht darin, dass

  • die Geräte i. d. R. nachts unbeaufsichtigt aktiv sind,
  • bei den meisten verwendeten Batteriesystemen (Elektrolytbatterien) im Rahmen des Ladevorgangs Wasserstoffgas frei werden kann, das mit dem Luftsauerstoff zu einer Knallgasexplosion führen kann,
  • durch die hohen Ladeströme es im Fehlerfall schnell zu Überhitzung oder Funkenbildung kommen kann.

Daher bestehen für diese Geräte besondere Vorschriften der Sachversicherer. So müssen z. B. Boden und Wände aus nicht brennbaren Baustoffen sein und ein Abstand von mindestens 2,50 m zu brennbaren Materialien eingehalten werden. Entsprechend ist der Ladebereich zu kennzeichnen. Empfehlenswert ist eine Ladebox aus nicht brennbaren Baustoffen, die den Bereich 3-seitig umschließt und mindestens 1 m über das Ladegerät reicht, oder bei mehreren Ladeplätzen eine feuerbeständig abgetrennte und entsprechend ausgebaute separate Ladestation (VdS 2259 "Batterieanlagen für Elektrofahrzeuge"). In jedem Fall ist die Einrichtung einer solchen Anlage der Sachversicherung und, falls es sich um eine relevante Nutzungsänderung handelt, auch der Bauordnungsbehörde anzuzeigen.

 
Wichtig

Statische Elektrizität

Elektrostatische Aufladung entsteht, wenn Körper voneinander getrennt werden, auf denen sich dabei elektrische Ladungen ansammeln, z. B. beim Abheben (Förderband auf Rolle, Folien voneinander), Reiben (Pullover auf Haaren), Zerkleinern, Ausschütten (Styroporkugeln) von festen Stoffen, aber auch beim Strömen von Flüssigkeiten und Gasen durch Rohre bzw. beim Austritt, Ausgießen usw. Die darauf folgenden Entladungen können mit Funkenbildung einhergehen, die in den meisten Fällen nur lästig ist, aber überall da zum Problem wird, wo leicht entflammbare oder explosive Stoffe vorhanden sind. Daraus folgt, dass ein wesentlicher Teil von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit leicht entzündlichen, hoch entzündlichen und explosionsgefährdeten Stoffen im peniblen Vermeiden von elektrostatischen Aufladungen besteht, v. a. durch

  • Verwenden leitfähiger Teile (Rohre, Trichter, Gefäße, Pumpenbauteile, Förderbänder, ...),
  • Erdung aller leitfähigen Teile,
  • leitfähige Böden, Schuhe, Kleidung,
  • prozesstechnische Maßnahmen, wie Verringerung von Dreh- und Strömungsgeschwindigkeiten, Anfeuchten der Luft bzw. der betroffenen Materialien usw.

Da aber trotzdem oft gerade die statische Entladung als Zündquelle nicht ausgeschlossen werden kann, werden in betroffenen Anlagen oft Funkenlöscheinrichtungen, Flammsperren usw. nötig, um Gefahren zu unterbinden.

Aber auch beim Umgang mit "harmloseren" brennbaren Stoffen, wie Holz, Papier, Textilien, landwirtschaftliche Güter, Lebensmittel usw., sollte man ein Auge dafür haben, dass mit statischen Entladungen an vielen Anlagen und Anlagenteilen zu rechnen ist. Ablagerungen von Stäuben, Spänen, Krümeln brennbarer Stoffe sollten an solchen Stellen unbedingt vermieden werden.

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