Prüfungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind im technischen Recht mehrfach verankert, und zwar in den VDE-Normen, in den Bestimmungen der Sachversicherer als auch in der DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Die dort enthaltenen Fristen, die für elektrische Anlagen eine Prüfung alle 4 Jahre vorsehen und für ortsbewegliche Geräte Fristen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren, gelten in jedem Fall. Die Bestimmungen der Sachversicherer können im Einzelfall auch anderes vorsehen.

 
Wichtig

Elektroprüfung für den Brandschutz

Die Elektroprüfungen nach DGUV-V 3 werden in vielen Betrieben nicht oder nur sehr schleppend umgesetzt, weil der Aufwand hoch und der Nutzen nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Wenn schon die eigene Erkenntnis sowie der Druck der Aufsichtsbehörden kaum dazu reicht, diese Prüfungen durchzusetzen, sollten Betriebe, die hier nachlässig sind, auch einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, um bösen Überraschungen im Schadenfall vorzubeugen.

In der Praxis stellt sich hier immer wieder das Problem der Behandlung von Privatgeräten. Die Empfehlungen des VdS gehen dahin, Privatgeräte völlig zu verbieten, was aber in der Mehrzahl der Betriebe nicht durchführbar erscheint. Auf jeden Fall hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass nur geprüfte Geräte verwendet werden, zumal gerade die typischen Privatgeräte, wie Kaffeemaschinen und Heißwasserbereiter, erheblich höhere Risiken haben als viele dienstlich genutzte, wie z. B. EDV-Anlagen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei erstmalig in einem Betrieb durchgeführten Prüfungen eine erhebliche Zahl von Geräten angetroffen werden, die schon nach dem Augenschein, z. B. wegen herausgezogener oder beschädigter Kabel, nicht mehr sicher betrieben werden können. Auch werden so Fehler beim Betrieb von Anlage und Geräten, wie z. B. Verkettung und Überlastung von Mehrfachsteckdosen, festgestellt.

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