Begriff

Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes bauliches Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Die 3 Teile der Brandschutzordnung sprechen unterschiedliche Personenkreise an. Teil A beinhaltet allgemeine Informationen an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – also auch Betriebsfremde. Dieser Teil ist an zentralen Stellen des Gebäudes gut sichtbar auszuhängen. Teil B richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Betrieb aufhalten. Dies sind z. B. die Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens, aber auch Beschäftigte von Fremdfirmen, die längerfristige Arbeiten im Betrieb ausführen. Teil B gibt Hinweise auf Maßnahmen zur Brandverhütung sowie zum Verhalten im Brandfall. Teil C richtet sich an Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen, z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Führungskräfte.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Regeln für das Erstellen von Brandschutzordnungen sind in der DIN 14096 festgelegt:

Weitere Rechtsgrundlagen sind zu finden in Abschn. 7.1 ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", Abschn. 5.12.4 "Muster-Industriebaurichtlinie", Abschn. 4.4.1 DGUV-R 100-001 und Abschn. 14 DGUV-I 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz". Außerdem wird in einigen Landesbauvorschriften für Gebäude besonderer Art und Nutzung eine Brandschutzordnung gefordert, z. B. in den Verkaufsstätten- oder Versammlungsstättenverordnungen.

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