Die Anforderung zur Ausbildung von Brandschutzhelfern gilt auf Baustellen nur für stationäre Baustelleneinrichtungen, wie Baubüros, Unterkünfte oder Werkstätten. Personen, die auf Baustellen Tätigkeiten mit einer erhöhten Brandgefährdung ausführen, wie beispielsweise Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen oder Löten, sind im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen. Diese Unterweisung beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil, entspricht also der Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Fähigkeiten beachten
Die zugewiesenen Aufgaben als Brandschutzhelfer dürfen die Fähigkeiten der jeweiligen Person nicht übersteigen und diese auch nicht in eine gefährliche bzw. unkontrollierbare Situation bringen.
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