Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist in der DGUV-I 205-023 "Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung" geregelt.

Demnach sind für die Theorie mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen. Die Zeitdauer für die Praxis hängt von der Gruppengröße ab. Jedem Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung stehen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend.

Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich.

Die theoretische Ausbildung behandelt folgende Themenschwerpunkte:

  • Grundzüge des Brandschutzes,
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation,
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
  • Gefahren durch Brände,
  • Verhalten im Brandfall.
 
Achtung

Löschübungen

Zur Ausbildung von Brandschutzhelfern gehört immer auch eine realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Üblicherweise werden hierfür eigens entwickelte Trainingsgeräte verwendet, bei denen das Feuer mit einer Propangasflasche entfacht wird. Zum Löschen werden Übungslöscher verwendet, die mit Wasser und Druckluft befüllt sind. Auf diese Weise werden etwaige Umweltauflagen erfüllt, ein relativ realistisches Training ist aber dennoch möglich.

Eine regelmäßige Wiederholung der Ausbildung der Brandschutzhelfer ist nicht zwingend erforderlich. In der Praxis hat es sich bewährt, die Auffrischung im Abstand von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das Zeitintervall für die Wiederholung ist anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich. Das kann z. B. erforderlich sein bei

  • entsprechenden Ergebnissen aus der Gefährdungsbeurteilung (beispielsweise besondere Anforderungen an Brandschutzhelfer),
  • neuen Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung,
  • Versetzung eines Brandschutzhelfers in einen anderen Bereich, wodurch ein abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung resultiert.

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