Die Funktion eines Brandschutzbeauftragten sollte in ein vorhandenes Sicherheitskonzept integriert sein. Zu seinen Aufgaben gehört, bei allen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen mitzuwirken, die den Brandschutz betreffen. Er sollte daher z. B.

  • bei fachlichen Fragen im Arbeitsschutzausschuss vertreten sein,
  • in den betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan integriert werden und
  • Bestandteil der Rettungskette im Betrieb sein.

Die Einsatzzeit des Brandschutzbeauftragten hängt von den örtlichen Betriebsverhältnissen ab. Anhang 2 DGUV-I 205-003 listet am Beispiel eines Möbelhauses mit 5 Geschossen den Zeitbedarf auf, der mindestens erforderlich ist.

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