Für Verkaufsstätten ist ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen. Seine Qualifikation muss auf Verkaufsstätten abgestimmt sein. Ggf. sollte das mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Lehrgänge für Brandschutzbeauftragte speziell in Verkaufsstätten gibt es von unterschiedlichen Anbietern, z. B. Feuerwehren.

Der Brandschutzbeauftragte hat u. a. sicherzustellen, dass:

  • Ladenstraßen, notwendige Flure und Hauptgänge sowie Treppenräume dauerhaft frei gehalten werden,
  • das Rauch- und Feuerverbot eingehalten wird,
  • Rettungswege und Feuerwehrflächen auf dem Gelände frei gehalten werden,
  • die Brandschutzordnung (s. u.) aktuell vorliegt,
  • die erforderlichen Unterweisungen regelmäßig erfolgen,
  • brandschutztechnische Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand gehalten und geprüft werden.

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