Nach Verkaufsstättenverordnung muss während der Betriebszeit einer Verkaufsstätte der Betreiber oder ein von ihm bestimmter Vertreter (z. B. Marktleiter, Filialleiter oder Vertreter) ständig anwesend sein. Dieser trägt allgemein die Gesamtverantwortung für den Betrieb und damit auch für die Umsetzung aller relevanten Brandschutzmaßnahmen, wobei Aufgaben selbstverständlich weiter delegiert werden können. Diese verantwortliche Person ist im Brand- oder sonstigen Notfall immer erster Ansprechpartner für die Rettungskräfte und muss ggf. in Extremsituationen besonnen reagieren. Daher ist eine entsprechende Schulung und regelmäßige Unterweisung, angepasst auf die örtlichen und betrieblichen Bedingungen, besonders wichtig. Grundsätzlich gilt das auch für Personen, die entsprechende Funktionen in kleineren Verkaufsbetrieben ausüben.

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