Automatische Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die örtliche Feuerwehrleitstelle sind in stationären Pflegeeinrichtungen längst Stand der Technik und nach VdS 2226 sowie diversen länderspezifischen Vorschriften gefordert. Der Sicherheitszugewinn durch eine solche Anlage, die i. d. R. eine Brandentstehung schneller als die Nutzer einer Einrichtung feststellt und durch die automatische Weiterleitung die Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr deutlich verkürzt, ist so groß, dass darauf auf keinen Fall leichtfertig verzichtet werden darf.

Allerdings gibt es durchaus Unterschiede, objektabhängig bei der Auslegung solcher Anlagen und länderspezifisch beim Umsetzungsstand. So gibt es immer noch Einrichtungen im Bestand, die nur teilweise ausgestattet sind. Für Betreiber und Personal einer Einrichtung ist es sehr wichtig, den Stand des eigenen Hauses zu kennen, damit das Risiko richtig eingeschätzt und entsprechende Notfallkonzepte entwickelt werden.

Übergangsweise oder in Einzelfällen kann es angebracht sein, handelsübliche akustische Rauchmelder in Bereichen einzusetzen, die (noch) nicht von einer automatischen Brandmeldeanlage überwacht werden.

In welcher Form eine interne Alarmierung stattfindet, ist abhängig von der Art der Einrichtung festzulegen. Ist eine selbstständige Räumung des Gebäudes nicht möglich oder angebracht, ist in vielen Fällen ein "stiller Alarm" sinnvoll, der von Patienten bzw. Bewohnern nicht wahrgenommen wird. Wichtig ist, dass das Personal möglichst zeitnah und aussagekräftig über die Alarmsituation informiert wird (z. B. über das EDV-System, über separate Meldetableaus oder über Mobiltelefone), um entsprechend reagieren zu können.

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