Größere Pflegeeinrichtungen (v. a. solche mit umfassenden Funktionsbereichen, wie Kliniken) verlangen derart komplexe Bau- und Betriebsstrukturen, dass Baumaßnahmen in diesen Bereichen nur mit qualifizierter Planungskompetenz erfolgreich durchgeführt werden können. Brandschutzfragen sind dabei nur ein Aspekt neben anderen wie medizinischen, hygienischen, (versorgungs-) technischen und logistischen Anforderungen.

Wegen der Vielfalt der auftretenden Fragen und des relativ hohen Auslegungsspielraums sollten neben entsprechenden Fachplanern möglichst frühzeitig und umfassend auch alle von Amts wegen oder aus Vertragsgründen zuständigen externen Fachleute mit einbezogen werden.

 
Wichtig

Ansprechpartner im Brandschutz kennen

Wer in einer größeren Pflegeeinrichtung für Arbeits- und/oder Betriebssicherheit zuständig ist, sollte auf jeden Fall dafür sorgen, dass die wesentlichen Ansprechpartner in Brandschutzfragen möglichst persönlich bekannt und bei Bedarf erreichbar sind. Das sind vor allem Vertreter von:

  • Bauordnungsbehörde,
  • Feuerwehr,
  • Sachversicherungsunternehmen,
  • ggf. Krankenhaus- oder Heimaufsicht.

In zweiter Linie sind dies auch die Vertreter von Arbeitsschutzaufsicht und Berufsgenossenschaft, soweit die Sicherheit des Personals betroffen ist.

 
Praxis-Beispiel

Brandschutz- gegen Betriebsanforderungen?

In Pflegebereichen, aber besonders in funktionsorientierten Bereichen wie Operations- oder anderen Therapieabteilungen laufen viele Anforderungen zusammen, die auf ihre Art jeweils gesundheits- bzw. sicherheitsrelevant sind. So sollen die Wege für Patienten und Personal kurz sein, der Überblick über eine Abteilung schnell und ohne Hindernisse möglich sein, gesundheitsgefährdende Stoffe wie z. B. Narkosegase oder Zytostatika müssen in jedem Prozessschritt sicher geführt werden, hygienische Anforderungen müssen penibel eingehalten werden usw. Dass Brandschutzaspekte wegen ihrer hohen Sicherheitsrelevanz vorrangig abzudecken sind, gilt hier nicht so wie in anderen Bereichen. Es gilt also, frühzeitig und unter allen beteiligten Professionen mit Sachverstand und Abstimmungsgeschick zu klären, was wie gestaltet werden kann.

 
Achtung

Vorsicht bei Umnutzungen

Wenn in Pflegeeinrichtungen Räume umgebaut oder auch nur umgenutzt werden, muss das häufig baurechtlich genehmigt werden, auch wenn sich an der baulichen Struktur kaum etwas ändert. Das hängt damit zusammen, dass sich viele brandschutzrelevante Vorschriften an der Nutzung der Bereiche festmachen, z. B. an der Frage, ob und wie viele Betten/Patienten sich dort befinden, was benachbart liegt, wie groß ein zusammenhängender Bereich ist usw.

Das gilt z. B., wenn aus Funktionsbereichen Pflegezimmer werden, wenn die Patienten/Bewohner ein anderes Gefährdungspotenzial haben und erst recht, wenn aus Lager- oder anderen Nebenräumen Räume zum mehr als nur gelegentlichen Aufenthalt werden.

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