Nicht ohne Grund gibt es bis jetzt keine bundesweit einigermaßen einheitlichen Bau- und Betriebsvorschriften für Pflegeeinrichtungen, die einen Brandschutzstandard normieren würden. Zwar ist unmittelbar deutlich, dass Brandschutz in Pflegeeinrichtungen mit kritischen Risiken zusammenhängt. Aber andererseits sind die Ausprägungen der Einrichtungen, die mit "Pflege" in Verbindung gebracht werden können, zu unterschiedlich, um sie unter einheitlichen Kriterien abzuhandeln. Tab. 1 enthält eine Auswahl möglicher Kriterien und typischer Einrichtungen, die davon jeweils betroffen sind.

 
Risiko Relevant vor allem für
Mobilitätseingeschränkte Personen Viele Formen von Krankenhäusern (Krankenhäuser der Allgemeinversorgung sowie bestimmte Fachkliniken)
Pflegeeinrichtungen für alte Menschen und Menschen mit Behinderung
Geistig oder psychisch eingeschränkte Personen Entsprechende Wohn- und Betreuungseinrichtungen und Fachkliniken
Kinder Entsprechende Wohn- und Betreuungseinrichtungen und Fachkliniken
Hohe Personenzahlen Große Kliniken und Betreuungseinrichtungen
Ortsunkundige Personen Vor allem in Kliniken
Übernachtungsbetrieb Kliniken, Pflege- und Wohneinrichtungen
Geringer Betreuungsschlüssel Personal/Patienten bzw. Bewohner Allgemein, aber eher für Betreuungs- und Pflegeinrichtungen als in Kliniken
Kritisches Verhalten von Patienten/Bewohnern (z. B. Rauchen, Umgang mit E-Geräten, Brandstiftung) Eher für Wohneinrichtungen
Kliniken im psychiatrischen Bereich
Hohe Brandlasten Allgemein, aber eher für Betreuungs- und Pflegeinrichtungen als in Kliniken
Kritische Bausubstanz Eher in kleineren Pflegeeinrichtungen
Hohe Sachwerte Vor allem für Kliniken

Tab. 1: Risiken in unterschiedlichen Formen von Pflegeeinrichtungen

Der Begriff "Pflegeeinrichtungen" umfasst also so unterschiedliche Einrichtungen wie ein Großkrankenhaus mit mehreren Intensiv- und Operationseinheiten (Abb. 1), eine psychosomatische Fachklinik, die einem Hotelbetrieb fast gleichkommt, eine Tagesklinik, die wie eine Arzt- oder Therapiepraxis aufgebaut ist oder ein privat betriebenes Pflegeheim mit nur wenigen Plätzen. Alle Einrichtungen haben jeweils ganz spezifische Brandrisiken, die nicht eindeutig in eine auf- oder absteigende Skala einzuordnen wären.

Abb. 1: Gebäudekomplex eines Krankenhauses[1]

Die VdS 2226 definiert ihren Geltungsbereich als

Zitat

Planung, Bau, Umbau und Betrieb von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Fach-, Reha- und Kurkliniken sowie Sanatorien, … auch Tages- und Polikliniken, Ambulatorien sowie ähnliche Einrichtungen, soweit die Zweckbestimmung es erfordert.

Im Folgenden werden unter dem Begriff Pflegeeinrichtungen vor allem stationäre Einrichtungen betrachtet, in denen sich Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen aufhalten. Viele der angeführten Punkte treffen aber durchaus auch auf andere Pflege- und Betreuungseinrichtungen in der einen oder anderen Weise zu.

 
Praxis-Tipp

Brandschutz im Krankenhaus

In der VdS 2226 "Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen; Richtlinien für den Brandschutz" finden sich praxisbezogene Vorlagen und Arbeitshilfen.

[1] Foto: Städtische Kliniken Mönchengladbach.

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