Elektrische Anlagen und Geräte müssen regelmäßig geprüft werden (Anlagen alle 4 Jahre, Geräte i. d. R. alle 12 bis 24 Monate (vgl. DGUV-I 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel").

Wärmeproduzierende Geräte (Kaffeemaschinen, Toaster, Wasserkocher) sollten zur Verhütung von Schmorbränden auf nicht brennbare Unterlagen (Metalltablett, Keramikfliesen) gestellt werden.

Lichterketten sollten nur in guter Qualität (CE-Kennzeichen absolut notwendig, GS-Zeichen sollte vorhanden sein) gekauft und bestimmungsgemäß und in einwandfreiem Zustand eingesetzt werden.

Möglichst nur Geräte mit 24-V-Trafo verwenden und Trafo und Leuchtmittel so positionieren, dass Wärme abgeführt werden kann. Lichterketten dürfen nicht unmittelbar mit leicht entflammbaren Materialien kombiniert werden (Watte, Tüll, Tücher), auf etwas Abstand achten. Besondere Vorsicht mit Lichterketten in nicht ständig beaufsichtigten Bereichen (Schlafräumen)!

Herdplatten müssen gegen unbefugtes Einschalten gesichert sein und sollten niemals als Abstellfläche genutzt werden.

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