Evakuierungsübungen (Alarmproben, Alarmübungen, Notfallübungen) sind in allen verfügbaren Ländererlassen bzw. Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsregeln gefordert, entweder halbjährlich oder jährlich. Dabei ist im Einzelfall z. T. vorgeschrieben, dass die erste Übung in einer bestimmten Frist nach Kindergartenjahresbeginn unangekündigt und/oder angekündigt zu erfolgen hat, die zweite im zweiten Halbjahr unangekündigt usw. Häufig ist festgelegt oder wird empfohlen, dass die Feuerwehr zu solchen Übungen eingeladen wird bzw. jährlich daran teilnehmen muss. Auf jeden Fall sollte der Kontakt mit der Feuerwehr bei Wechsel des Leitungspersonals gesucht werden.

Eine Evakuierungsübung umfasst die Auslösung des Alarmsignals, die Räumung des Gebäudes (Evakuierungszeiten protokollieren) und die Feststellung der Vollständigkeit auf dem Sammelplatz (zur Weiterleitung an die Einsatzleitung der Feuerwehr). Evakuierungsübungen sollten unbedingt dokumentiert werden.

 
Praxis-Tipp

Sammelplatz

Ein Sammelplatz sollte unbedingt so liegen, dass Kinder nicht in den Verkehr oder außer Sicht- und Kontrollweite geraten können, möglichst, wenn dadurch keine Gefährdung entsteht, auf dem Gelände der Einrichtung.

Kindern, Personal und Einrichtungsleitung wird der Überblick auf dem Sammelplatz erleichtert, wenn Schilder mit den Gruppensymbolen an entsprechenden Stellen angebracht werden.

Auch wenn ein Entstehungsbrand i. d. R. schnell gelöscht ist – ein Feuerwehreinsatz kann sich hinziehen. Daher ist es sinnvoll, im Vorfeld zu klären, wo die Kinder im Falle einer Evakuierung untergebracht werden können, damit sie nicht zu lange auf dem Sammelplatz warten müssen. Oft gibt es in der Nachbarschaft gute Möglichkeiten, schnell und unbürokratisch Unterschlupf zu finden, z. B. in Verwaltungs-, Schul- oder anderen öffentlichen Gebäuden.

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