Ein Brandschutzkonzept einer Kindertageseinrichtung sollte alle personellen, organisatorischen und baulich-technischen Maßnahmen für den Brandfall (ggf. auch für andere Notfälle wie Bedrohung, vermisstes Kind usw.) umfassen. Wesentliche Bestandteile sind:

Brandschutzordnung und Alarmplan

Eine Brandschutzordnung wird für Kindertageseinrichtungen in einigen Ländervorschriften, allgemein aber auch in den Unfallverhütungsvorschriften gefordert. Nach DIN 14096 umfasst sie 3 Teile:

Teil A: Aushang,

Teil B: für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (hier Personal, ggf. ältere Kinder),

Teil C: für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (hier Einrichtungsleitung, evtl. Hausmeister, Brandschutzhelfer).

In Kindertageseinrichtungen spricht sicher einiges dafür, die erforderlichen Informationen möglichst praxisnah in ein selbstgestaltetes Dokument zu bringen und dafür von den Normvorgaben ggf. abzuweichen. In diese Richtung gehen auch die Hinweise, die die Unfallkassen in der DGUV-I 202-051 "Feueralarm" geben, die zwar für Schulen gedacht ist, auf die aber in den Handreichungen für Kindertageseinrichtungen verwiesen wird.

 
Wichtig

Notfallbewältigung

Die Bewältigung eines Brandfalls bedeutet für Einrichtungsleitung und Träger mehr als nur die schnelle und sichere Räumung der Einrichtung und die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. In einem solchen Fall ist immer mit hohem Aufsehen in der Öffentlichkeit zu rechnen. Ein Notfallkonzept sollte (auch im Hinblick auf mögliche andere Notfälle) auch regeln:

  • Kontakt mit Eltern, Medienvertretern usw.,
  • versicherungsrechtliche und sonstige rechtliche Fragen,
  • ggf. auch eine Nachsorge für betroffene Kinder und/oder Personal.

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