Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betreibt in seiner Tochtergesellschaft VdS Schadenverhütung[1] ein eigenes Brandschutzinstitut, das neben Forschungs-, Bildungs- und Prüfaufgaben auch ein umfangreiches Normenwerk für verschiedene Branchen und Bereiche hervorgebracht hat.

Für Beherbergungsstätten sind u. a. relevant:

  • VdS 2056 Sicherheitsvorschriften für Betriebe der Gastronomie (nicht direkt auf Übernachtungsbetriebe bezogen, aber z. B. für den Betrieb von Gasträumen und Küchen relevant),
  • VdS 2082 Brandschutzkonzept für Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Richtlinien für die Planung und den Betrieb,
  • VdS 2083 Gastfreundlichkeit und Sicherheit (Aushang für Beherbergungsräume).

Die VdS-Vorschriften enthalten eine Vielzahl von detaillierten baulichen und betrieblichen Regelungen zum Brandschutz, die zum Teil über die Anforderungen nach Beherbergungsstättenverordnungen hinausgehen. Da VdS-Richtlinien aber nicht grundsätzlich bindend sind, empfiehlt es sich für den Betreiber einer Beherbergungseinrichtung, mit dem zuständigen Sachversicherungsunternehmen zu klären, ob und in welchem Umfang diese oder andere Brandschutzanforderungen versicherungsrechtlich relevant sind.

 
Praxis-Beispiel

Ausstattung mit Feuerlöschern

Zu Feuerlöschern gibt es keinerlei Vorgaben aus den Beherbergungsstättenverordnungen (im Gegensatz zu den älteren Gaststättenbauverordnungen). Es gilt aber die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", nach der die erforderliche Anzahl von Feuerlöschern unter Arbeitsschutzgesichtspunkten zu bestimmen ist. Außerdem gibt es besonders für Kleinbetriebe eine Detailregelung in der VdS 2056.

Die Prüfung von Feuerlöschern fällt meist nicht unter die technischen Prüfverordnungen. Auch hier gilt, dass grundsätzlich der Arbeitgeber über Prüffristen zu entscheiden hat. Die dabei zu berücksichtigenden Entscheidungsgrundlagen sind grundsätzlich Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsstättenrecht. Die bekannte Zweijahresfrist ergibt sich aus der ASR A2.2 und aus der DIN 14406-4 als relevanter Regel der Technik, die auch von den Herstellern in ihren Angaben in aller Regel bestätigt wird.

 
Praxis-Tipp

Informationen der örtlichen Brandschutzdienststellen

Viele größere Feuerwehren veröffentlichen Checklisten, Merkblätter o. Ä. speziell zum Brandschutz im Gastgewerbe. Sie sind i. d. R. über das Internet verfügbar, geben in übersichtlicher Form die landesspezifischen Bestimmungen wieder und ermöglichen einen Überblick, wie diese vor Ort "gelebt" werden.

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