Wenn Beherbergungs- und Gaststättenbetrieb im selben Gebäude stattfinden, bedeuten Küchen und Veranstaltungsräume ein zusätzliches Risiko, z. B.

  • Küchenbetrieb mit Heißgeräten,
  • Umgang mit Fett usw.,
  • Umgang mit offenem Feuer bei Veranstaltungen oder durch Raucher,
  • Betrieb von offenen Kaminen usw.

Das gilt auch und gerade für Einrichtungen mit hohem Selbstversorgungsanteil, wie z. B. Gästehäuser, Landschulheime, einfache Tagungshäuser, auch wenn diese in vielen Fällen nicht offiziell unter die Beherbergungsstättenverordnungen fallen.

Besonders das Rauchen stellt ein besonderes Problem dar, obwohl es aus Nichtraucherschutzgründen weitgehend aus Innenräumen verdrängt wurde. Schließlich bieten Beherbergungsbetriebe, die auch ihren rauchenden Gästen eine angenehme Privatsphäre anbieten wollen, weiterhin Raucherzimmer an. Und auch mit "wildem", unerwünschtem Rauchen muss gerechnet werden, was zu einem erhöhten Brandrisiko beitragen kann, z. B. Rauchen im Bett und auf der Toilette, Zigarettenasche oder -kippen auf Bettzeug oder Papierhandtüchern.

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