Für das Verhalten eines Gases bzw. die erforderlichen Schutzmaßnahmen ist die Dichte von entscheidender Bedeutung. Die meisten brennbaren Gase sind schwerer als Luft und damit in der Gefahr, sich am Boden bzw. in Vertiefungen, Abläufen usw. zu sammeln statt zu verfliegen. Das gilt z. B. für Flaschengas (Propan, Butan), die Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten (Benzin und andere Lösemittel), viele Faulgase. Leichter als Luft sind Erdgas, Methan, Acetylen. Entsprechend müssen auch mögliche Gaswarneinrichtungen positioniert werden.

Gasanlagen und -geräte sind Expertensache. Daran dürfen Laien auf keinen Fall Veränderungen, Reparaturen o. Ä. vornehmen (ausgenommen nur der sachgemäße Anschluss zugelassener Verbrauchseinrichtungen, wie z. B. Heizstrahler, Brenner usw.).

Gasbrände sind u. U. für den Laien mit dem Handfeuerlöscher schwer oder kaum löschbar (dauernde Rückzündung). In bestimmten Fällen ist das Löschen der Flamme auch nicht sinnvoll, wenn ein kontrollierter Abbrand, z. B. einer Gasflasche, als die sicherste Lösung erscheint. In jedem Fall ist mit dem Zerknall von Druckgasbehältern (Gasflaschen, Spraydosen) im Brandfall zu rechnen. Eigenschutz sollte also vorgehen. Eine sinnvolle Maßnahme ist es auf jeden Fall, Druckgasbehälter wenn möglich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Erwärmte Gasbehälter sollten (von sicherem Stand aus) gekühlt werden. Weil besonders größere Behälter erst nach geraumer Zeit zerknallen, sind dadurch besonders die Einsatzkräfte der Feuerwehr gefährdet. Sie sollten auf alle Standorte von Druckgasbehältern (auch Spraydosen) im betroffenen Bereich hingewiesen werden, also nicht nur auf ohnehin gekennzeichnete Lagerräume, sondern auch auf in Arbeitsbereichen befindliche Behälter (z. B. Schweißgeräte, Heizgeräte usw.).

Gasanlagen sollten auf jeden Fall bei Brand oder Brandgefahr abgestellt werden. Die erforderlichen Absperreinrichtungen müssen vorschriftsmäßig erreichbar sein. Die betroffenen Beschäftigten sollten darüber informiert sein (z. B. Heizraum, Gasanschlussraum).

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