Der Arbeitsschutz deckt nur einen vergleichsweise kleinen und allgemeinen, wenn auch wichtigen Bereich des Brandschutzes ab – den Schutz der Beschäftigten eines Betriebes. Schutz vor Gefahren durch Brände ist natürlich Bestandteil der Fürsorgepflichten des Arbeitsgebers, wie sie in § 10 Arbeitsschutzgesetz und in §§ 21, 22 DGUV-V 1 "Grundlagen der Prävention" festgehalten sind. Hier geht es v. a. um die Unterweisung und Ausbildung der Beschäftigten in Sachen Brandschutz und Verhalten im Notfall.

Brandschutzanforderungen finden sich v. a. im Arbeitsstättenrecht, d. h. § 3 Abs. 1, Anhang 2.2 und Anhang 2.3 Arbeitsstättenverordnung sowie in den dazu gehörigen ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".

Darüber hinaus gibt es im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk diverse weitere allgemeine und branchenspezifische Informationen zum Thema Brandschutz, z. B. die DGUV-I 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis".

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