I. d. R. erfolgt die Unterteilung in Brandabschnitte durch Brandwände (vgl. Abb. 1). Sie müssen

  • aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen,
  • einem Vollbrand mindestens 90 Min. standhalten,
  • unabhängig von der Gebäudekonstruktion sein.

Damit soll auch bei Einsturz eines Gebäudeteils die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf andere Bereiche unterbunden werden. Nötige Öffnungen müssen stets mit geeigneten Feuerschutzabschlüssen versehen sein.[1]

Abb. 1: Unterteilung in Brandabschnitte durch Brandwände. Ziegelwände müssen als Brandwände mind. 24 cm, als Komplextrennwand 36,5 cm dick sein.

 
Praxis-Beispiel

Brandabschnitte erfassen

Wenn man sich mit einem Gebäude unter Brandschutzgesichtspunkten vertraut macht, muss man die Einteilung in Brandabschnitte erfassen, die nicht immer sofort äußerlich erkennbar ist. Überspitzt könnte man sagen: Egal, ob ein Brandabschnitt aus einer großen, zusammenhängenden Halle besteht oder aus einem Büroabschnitt mit verwinkelten Fluren, Zwischenwänden und vielen Räumen: Der Brandschutzexperte sieht nicht die Einbauten, sondern nur die begrenzenden Wände und Decken und interessiert sich für die Abschlüsse in den darin befindlichen Tür- und sonstigen Öffnungen.

[1]

S. Bauteile.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge