Zusammenfassung

 
Begriff

Blausäure (bzw. Cyanwasserstoff) ist bei Zimmertemperatur eine farblose, extrem entzündbare Flüssigkeit, die nach Bittermandel riecht. Angewendet wird Blausäure

  • als wichtiger chemischer Ausgangsstoff zur Herstellung von Arzneimitteln, Düngemitteln, Farben und Lacken, Pflanzenschutz-, Desinfektions- und Futtermitteln,
  • als Begasungsmittel in Mühlen, Schiffen, Speichern, Containern gegen tierische Schädlinge wie z. B. Insekten, Mäuse und Ratten.

Blausäure wird mit Stabilisatoren versetzt, um unbeabsichtigte, spontane Reaktionen, bei denen große Mengen Energie freigesetzt werden – bis hin zur Explosion – zu verhindern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Regelungen:

Technische Regeln konkretisieren die Anforderungen; für Gase unter Druck sowie entzündbare Gase sind dies v. a.:

  • TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"
  • TRBS 1201 Teil 2 "Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"
  • DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"
  • DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
  • DGUV-R 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

1 Gefahren

Dämpfe sind leichter als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Die untere Explosionsgrenze beträgt 5,4 Vol.-% bzw. 60 g/m³, die obere Explosionsgrenze 46,6 Vol.-% bzw. 520 g/m³. Blausäure polymerisiert spontan – dabei wird Energie frei, was zu Explosionen führen kann. Hauptaufnahmewege sind Atmung und Haut. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind:

  • Blausäure behindert im Wesentlichen die Zellatmung ("innere Atmung") und hemmt Enzym-Systeme im Körper, wichtige Stoffwechselvorgänge werden gestört.
  • Blausäure reizt die Augen und Atemwege, kann asthmaähnliche Anfälle auslösen.
  • Herz-Kreislaufstörungen, Stoffwechselstörungen, Atemlähmung sind möglich.
  • Bei Exposition über einen längeren Zeitraum können Kopfschmerz, Schwindelgefühl, Konfusion, Muskelschwäche, Seh- und Sprachstörungen sowie gastrointestinale Beschwerden verursacht werden.
  • Verdacht auf Schädigung des Gehöres (ototoxisch).
 
Achtung

Blausäure als Nebenprodukt

Blausäure entsteht als Nebenprodukt:

  • beim Schweißen und Schneiden von Werkstücken mit Polyurethanbeschichtung (PU),
  • beim versehentlichen Zusammenführen von cyanidhaltigen und sauren Lösungen in Galvanikbetrieben,
  • bei Wohnungs- und Gebäudebränden aus PU-haltigen Baumaterialien, z. B. zur Wärmedämmung.

2 Maßnahmen

2.1 Technische Maßnahmen

  • Maßnahmen zum Explosionsschutz,
  • sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes,
  • Gasdetektoren mit Alarmauslösung vorsehen,
  • für Ausbrüche von Cyanwasserstoff: Einrichtungen zur Erzeugung von Wasserschleiern. Achtung: Nicht zulässig, wenn die sich bildende Blausäurelösung versickern oder unkontrolliert ablaufen kann,
  • nur geschlossene Apparaturen verwenden, im Labor nur im Abzug,
  • ggf. Abluftreinigung.

2.2 Organisatorische Maßnahmen

  • Betriebsanweisungen erstellen und Unterweisungen durchführen,
  • Instandhaltungsarbeiten und Arbeiten in Behältern oder engen Räumen nur mit schriftlicher Erlaubnis durchführen,
  • unter Verschluss oder nur für fachkundige Personen zugänglich aufbewahren,
  • Personen, die Begasungen durchführen, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (Angebotsvorsorge).
 
Wichtig

Nicht alle Menschen können Bittermandelgeruch wahrnehmen

Da nicht alle Menschen den bittermandelartigen Geruch von Blausäure wahrnehmen können, muss bei der Prüfung zur Befähigung für Begasungen (Befähigungsschein) auch getestet werden, ob Bittermandelgeruch wahrgenommen werden kann.

2.3 Persönliche Maßnahmen

  • Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz, ggf. Korbbrille, Schutzschirm,
  • Schutzhandschuhe aus Butyl- oder Nitrilkautschuk; Lederhandschuhe beim Hantieren mit Druckgasflaschen,
  • Atemschutz bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Gasfilter B,
  • Körperschutz: flammhemmende, antistatische Schutzkleidung; Sicherheitsschuhe beim Umgang mit Druckgasflaschen.

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