Begriff

Biomonitoring ist die Untersuchung biologischen Materials von Beschäftigten, i. d. R. Blut oder Urin. Ziel ist, die individuelle Belastung und Gesundheitsgefährdung zu erfassen. Die Messwerte für einen chemischen Stoff oder biologischen Indikator werden mithilfe von Vergleichswerten beurteilt: Der biologische Grenzwert (BGW) ist der Wert, bei dem i. Allg. die Gesundheit des Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Er ersetzt den biologischen Arbeitsplatz-Toleranz-Wert (BAT-Wert). Da noch nicht für alle Gefahrstoffe ein BGW festgelegt wurde, können BAT-Wert, weitere Werte oder Empfehlungen aus der Fachliteratur zur Beurteilung herangezogen werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse können Maßnahmen festgelegt werden, um die Belastung und damit die Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten zu verringern. Analyse und Bewertung müssen nach dem Stand der Technik erfolgen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende gesetzliche Regelungen:

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