Zur Beurteilung können folgende Werte herangezogen werden (Abschn. 2.5 AMR 6.2):

  • Biologischer Grenzwert (BGW): Grenzwert für die Konzentration eines Stoffs, seines Metaboliten (Stoffwechsel- bzw. Abbauprodukt) oder eines Indikators in biologischem Material (Blut, Urin);
  • Biologischer Arbeitsstoff-Toleranz-Wert (BAT-Wert): Konzentration eines Stoffs, seines Metaboliten oder eines Indikators in biologischem Material, bei der i. Allg. die Gesundheit eines Beschäftigten auch bei wiederholter und langfristiger Exposition nicht beeinträchtigt wird;
  • Biologischer-Leit-Wert (BLW): Quantität eines Arbeitsstoffes bzw. -metaboliten oder die dadurch ausgelöste Abweichung von der Norm (nur für Gefahrstoffe, für die keine BAT-Werte aufgestellt werden können, z. B. krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1 bis 2);
  • Biological Limit Values (BLV): wissenschaftlich begründete Werte zur Beurteilung potenzieller Gesundheitsrisiken;
  • Äquivalenzwert zum Akzeptanzrisiko bzw. Toleranzrisiko: Konzentration eines krebserzeugenden Stoffs bzw. seines Metaboliten in Körperflüssigkeiten; entspricht bei ausschließlich inhalativer Exposition der Konzentration in der Luft, bei der das Akzeptanzrisiko bzw. Toleranzrisiko erreicht ist;
  • Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA): Beziehung zwischen Konzentration des krebserzeugenden Stoffs in der Luft und im biologischen Material (für krebserzeugende Stoffe, für die keine BAT-Werte aufgestellt werden), ergibt innere Belastung bei ausschließlich inhalativer Aufnahme;
  • Biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR): beschreiben die Hintergrundbelastung einer Referenzpopulation, die dem Stoff nicht beruflich ausgesetzt ist;
  • Referenzwert für einen chemischen Stoff in einem Körpermedium: Messwerte aus Stichproben nach einem vorgegebenen statistischen Verfahren.

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