Begriff

Der Biologische Grenzwert ist der Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffs, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material, bis zu dem i. Allg. die Gesundheit eines Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Die Grenzwerte zeigen die tatsächliche Beanspruchung des Einzelnen durch Gefahrstoffe an. Sie werden im Harn oder Blut (Vollblut, Erythrozytenfraktion, Plasma, Serum) im Rahmen spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorge ermittelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend gelten § 2 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)".

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