In Deutschland haben mehr als 5 Mio. Beschäftigte Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen.[1] Mögliche Bereiche bzw. Tätigkeiten sind z. B.:

  • Forschungseinrichtungen und Labore,
  • Biotechnologie mit z. B. Bioreaktoren, Separatoren,
  • Gesundheitswesen: Krankenhaus, Pflegeheime,
  • Entsorgungswirtschaft: Kompostierungsanlagen, Müllverbrennung,
  • Kanalreinigung,
  • Tierhaltung, Tierzucht und Veterinärwesen,
  • Gebäudesanierung,
  • Umgang mit Kühlschmierstoffen in der Metallbearbeitung,
  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Biogasanlagen,
  • Schlachtbetriebe,
  • Straßenreinigung,
  • Reinigung von Sanitärbereichen,
  • Bodenarbeiten,
  • Wein- und Gartenbau,
  • Tätigkeiten an raumlufttechnischen Anlagen.

Gezielte Tätigkeiten liegen nach § 2 Abs. 8 BioStoffV vor, wenn

  • Tätigkeiten auf einen oder mehrere Biostoffe unmittelbar ausgerichtet sind,
  • der Biostoff oder die Biostoffe mindestens der Spezies nach bekannt sind und
  • die Exposition der Beschäftigten im Normalbetrieb hinreichend bekannt oder abschätzbar ist.

Typische Tätigkeiten sind u. a. das Isolieren, Vermehren, Aufschließen, Mischen, Umfüllen oder Abtrennen von Biostoffen.

Bei nicht gezielten Tätigkeiten liegt mindestens eine der zuvor genannten Voraussetzungen nicht vor. Dies gilt v. a. für die Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können (§ 2 Abs. 7 Nr. 2 BioStoffV). Nicht gezielte Tätigkeiten sind z. B.:

  • Blutentnahme bei einem Patienten mit bekanntem oder unbekanntem Erreger im Blut;
  • Instandsetzungs- oder Prüftätigkeiten an kontaminierten Geräten oder in kontaminierten Anlagen (Lüftungstechnik);
  • Reinigungstätigkeiten in Krankenhäusern und Laboren.
 
Wichtig

Gezielte und nicht gezielte Tätigkeit nebeneinander

Gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten können nebeneinander vorliegen. Das ist z. B. im Labor der Fall, wenn aus dem Blut eines Patienten Aids-Viren kultiviert werden und nicht ausgeschlossen werden kann, dass sein Blut gleichzeitig Hepatitis-B-Viren enthält.

[1] Quelle: BAuA.

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