Zentrales Kriterium für den richtig gestalteten Bildschirmarbeitsplatz ist die Anordnung der Arbeitsmittel gem. Anhang 6 ArbStättV und Abschn. 7.2 DGUV-I 215-410. Hier wird beschrieben, wie Monitor, Tastatur und Vorlage bei unterschiedlichen Arten der Bildschirmarbeit effizient platziert werden.

Neben der Anordnung der Arbeitsmittel ist aufgrund der zunehmenden Probleme durch das sog. RSI-Syndrom der Fokus auf die Eingabemittel zu legen.

RSI (Schädigung durch wiederholte Belastung) wird hauptsächlich verursacht durch

  • die extrem schnellen Bewegungen und extrem häufige sich ständig wiederholende gleichartige Bewegungen (Tastatur- und Mausarbeit, Klick/Doppelklick),
  • zigtausendfache Wiederholungen (Repetitionen),
  • fehlende Pausen,
  • fehlende Mischarbeit,
  • den überwiegenden Teil der Arbeitszeit am Bildschirm.

Nicht nur die Hände müssen so Schwerstarbeit leisten, sondern besonders das Auge. Zur Entlastung der Augen ist ein angemessener Sehabstand zum Bildschirm einzuhalten. Die ideale Distanz zum Monitor variiert je nach Mitarbeiter, Bildschirmgröße und Tätigkeit. Bei mittlerer Größe von Bildschirm und Zeichen sollte der Abstand mind. 50 cm betragen. Ein noch größerer Sehabstand ist fast immer empfehlenswert und deutlich angenehmer für den Beschäftigten. Bei Dialogarbeit (Blick v. a. auf dem Monitor) liegt der als angenehm empfundene Sehabstand bei durchschnittlich 74 cm (variiert von 50 bis 100 cm), bei einem häufigen Wechsel zwischen Display und Vorlage bei durchschnittlich 64 cm (variiert von 50 bis 70 cm). Dies ergab eine repräsentative Studie.

Der Arbeitstisch im Büro soll nicht nur ein hohes Maß an Beinfreiheit bieten, er soll zudem in der Höhe verstellbar sein. Grundregel: Zuerst den Stuhl richtig einstellen, dann die Tischhöhe. Unterarm und Oberarm sollten etwa einen Winkel von 90 Grad bilden – der Unterarm sollte locker auf der Arbeitsfläche aufliegen. Auch andere Arbeitsflächen, wie Beistell- oder Besprechungstische, manchmal auch Container oder Sideboards, sollten so groß sein, dass sich alle Arbeitsmittel entsprechend den jeweiligen Arbeitsaufgaben flexibel und belastungsarm anordnen lassen.

Trotz ausgezeichneter Stühle sitzen sich viele Menschen im Büro krank, weil sie u. a. nicht wissen, wie man den eigenen Bürostuhl perfekt einstellt, und falsche, für das Wohlbefinden fatale Sitzgewohnheiten pflegen. Hier hilft ein entsprechendes Sitz-Kompetenz-Training, das dem Mitarbeiter nicht nur das Tisch-Stuhl-System anpasst, sondern die einzelnen dynamischen Elemente erklärt, z. B. die Rückenlehnen.

Generell sollte man beim Sitzen starre Dauerhaltungen vermeiden und sich stattdessen möglichst viel bewegen. Dynamisch sitzen heißt die Devise: so oft wie möglich variieren zwischen vorgeneigter, aufrechter und zurückgelehnter Sitzhaltung. Dynamische Sitzkonzepte entkoppeln die Sitzfläche, sodass keine statische Sitzbelastung mehr möglich ist. So kann der Körper in seinen eigenen Schwingungen dynamisch bleiben und das Gehirn ist zusätzlich wesentlich wacher.

Moderne Büroarbeitsplätze ermöglichen den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen während der Arbeit (Sitz-Steh-Dynamik): durch einen bis Stehhöhe verstellbaren Tisch (Flächenkonzept), einen zusätzlichen Steh-Arbeitsplatz (Zonenkonzept) oder ein im Arbeitsplatz integriertes Stehpult.

Grundlage für angenehmes Sehen und für eine belastungsarme Körperhaltung am Bildschirmarbeitsplatz ist ein einwandfreies Sehvermögen des Beschäftigten – gerade im Nahbereich von 50 bis 100 cm. Deswegen legt nun § 3 Abs. 1 ArbStättV besonderen Wert auf die Berücksichtigung der Belastungen der Augen bzw. einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens der Mitarbeiter im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

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