Die Betriebsvorschriften aus 8 geräte- und anlagenbezogenen Verordnungen wurden 2002 nach einer mehrjährigen Vorbereitung in der Betriebssicherheitsverordnung zusammengefasst. Das Ziel der Schaffung eines einheitlichen betrieblichen Anlagensicherheitsrechts wurde, wie die weitere Entwicklung zeigte, nur teilweise erreicht. Die Verordnung bereitete in der betrieblichen Praxis Probleme und machte die Erarbeitung von Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung durch eine Arbeitsgruppe des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik erforderlich. Auch der Ausschuss für Betriebssicherheit stieß bei der Erarbeitung der technischen Regeln auf eine Reihe von rechtlichen Problemen, was besonders bei der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und bei der später wieder zurückgezogenen TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" deutlich wurde.

Es gab auch aus juristischer Sicht Kritik an der Verordnung: So wurde die Abgrenzung zwischen dem Abschnitt 2 "Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel" und Abschnitt 3 "Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen" als unklar bezeichnet. Außerdem wurde von einzelnen Juristen kritisiert, dass die Regelungen zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen in § 12 zu unbestimmt seien. Der in § 12 enthaltene Hinweis auf den Stand der Technik wurde als nicht ausreichend angesehen. Auch die Schnittstellen zwischen der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften zum Inverkehrbringen des Produktsicherheitsgesetzes wurden bemängelt.

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