Ausbildungsstellen für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern müssen von der Berufsgenossenschaft anerkannt und zertifiziert sein.

Sog. ermächtigte Stellen sind i. d. R. die 5 großen Hilfsorganisationen:

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Malteser Hilfsdienst (MHD)
  • Johanniter Unfallhilfe (JUH)
  • Arbeiter Samariter Bund (ASB)
  • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)

Aber auch andere Institutionen (z. B. Feuerwehren, Rettungsdienstschulen) können die Ermächtigung der Berufsgenossenschaft erhalten.

Einen Überblick über die ermächtigen Stellen enthält die "Liste der ermächtigten Stellen" auf der Internetseite der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (www.bg-qseh.de).

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