I. d. R. meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leitet er das ausgefüllte Anmeldeformular zur verbindlichen Anmeldung an die Ausbildungsstelle weiter.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Betriebssanitäter im Betrieb benennen. Es bietet sich an, z. B. durch Verleihung einer Ernennungsurkunde auf diese besondere Funktion deutlich hinzuweisen.

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