Alle notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz beachten soll, müssen beschrieben werden. Dabei sollten berücksichtigt werden:

  1. Technische Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition,
  2. Organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. nur benötigte Tagesmengen vorhalten),
  3. Hygienevorschriften (z. B. Hände waschen, nicht essen oder trinken) und notwendige Arbeitskleidung,
  4. Persönliche Schutzausrüstungen mit Art, Typ und Benutzungshinweisen (z. B. Augenschutz, Handschuhe usw.).

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