Basis für die Erstellung der Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sind die Informationen im Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffs. Weitere Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen enthalten die Datenbank "International Chemical Safety Cards" und die GESTIS-Stoffdatenbank.

Vorlagen für Betriebsanweisungen, die noch auf die betrieblichen Verhältnisse angepasst werden müssen, werden auch von verschiedenen Berufsgenossenschaften auf ihren Websites angeboten. Daneben gibt es Softwareanwendungen, die – nach Erfassen der Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt – auf Knopfdruck Betriebsanweisungen erstellen.

 
Achtung

Gefahrstoffbetriebsanweisungen und CLP-Verordnung

Mit der Umsetzung der CLP-Verordnung 1272/2008/EG zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen wurden die bisher verwendeten Gefahrensymbole sowie R- und S-Sätze ersetzt durch Gefahrenpiktogramme, H- und P-Sätze sowie Signalwörter. Darüber hinaus wurden teilweise Einstufungskriterien verändert. Stoffe müssen bereits seit 1.12.2010 nach neuem Recht eingestuft und gekennzeichnet werden, Gemische seit 1.6.2015.

Daraus folgt: Wird ein Sicherheitsdatenblatt aktualisiert, muss geprüft werden, ob die daraus abgeleitete Betriebsanweisung angepasst werden muss.

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