In Deutschland können Mediziner als Betriebsarzt tätig werden, wenn sie eine der beiden folgenden Qualifikationen haben:

Facharzt für Arbeitsmedizin:

Fünfjährige vollzeitige ärztliche Weiterbildung, von der 2 Jahre im Gebiet der Inneren Medizin oder in Allgemeinmedizin absolviert werden und in der Regel 3 Jahre im Gebiet der Arbeitsmedizin. In dieser Zeit wird der Weiterbildungsassistent durch einen weiterbildungsermächtigten Facharzt für Arbeitsmedizin bei seiner Arbeit begleitet und sammelt umfassende praktische Erfahrungen. Ergänzend wird ein Weiterbildungskurs von 360 Stunden besucht.

Betriebsmediziner:

Einjährige vollzeitige Weiterbildung auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin, wenn eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bereits vorhanden ist; außerdem Weiterbildungskurs wie oben.

Themen der ärztlichen Weiterbildung auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin sind:

  • der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten,
  • Arbeitsplatzbeurteilung/Gefährdungsbeurteilung,
  • Epidemiologie, Statistik und Dokumentation,
  • Gesundheitsberatung,
  • betriebliche Gesundheitsförderung, einschließlich der individuellen und gruppenbezogenen Schulung,
  • Beratung und Planung in Fragen des technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
  • Unfallverhütung und Arbeitssicherheit,
  • Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz,
  • Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation,
  • betriebliche Wiedereingliederung und Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz
  • Bewertung von Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit, einschließlich der Arbeitsphysiologie und Ergonomie,
  • Arbeits- und Umwelthygiene, einschließlich der arbeitsmedizinischen und umweltmedizinischen Toxikologie,
  • Arbeits- und Organisationspsychologie, einschließlich psychosozialer Aspekte,
  • arbeitsmedizinische Bewertung psychischer Belastung und Beanspruchung,
  • arbeitsmedizinische Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen, einschließlich verkehrsmedizinischer Fragestellungen,
  • ärztliche Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten, Beurteilung von Arbeits-, Berufs- und Erwerbsfähigkeit, einschließlich Fragen eines Arbeitsplatzwechsels.

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