Es sind insbesondere Gefahrstoffe und deren mögliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt zu betrachten. Hier gibt es Überschneidungen zum Arbeitsschutz, v. a. im Gefahrstoffmanagement (Beschaffen, Verwenden, Lagern, Transportieren).

In Abhängigkeit von den verwendeten Stoffen und betriebenen Anlagen müssen ggf. Beauftragte bestellt werden wie z. B. Abfallbeauftragte, Beauftragte für Gewässerschutz bzw. für Immissionsschutz.

Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss sichergestellt werden, dass sie nicht ins Grund- oder Oberflächenwasser gelangen. Dazu legen Technische Regeln fest, wie die Lagerung in ortsbeweglichen oder ortsfesten Behältern erfolgen muss. Und schließlich muss der sichere Transport gewährleistet werden.

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