Wasser wird in Industrie und Handwerk benötigt, u. a. zum:

  • Spülen und Reinigen, z. B. bei der Oberflächenbehandlung,
  • Ansetzen von wässrigen Lösungen, z. B. wasserhaltige Kühlschmierstoffe,
  • Kühlen, z. B. beim Schleifen, zum Abführen von Prozesswärme,
  • Löschen bei der Brandbekämpfung.

Ist für bestimmte betriebliche Prozesse keine Trinkwasserqualität erforderlich, so kann, zusätzlich zum bezogenen Trinkwasser, Wasser z. B. aus Flüssen oder Seen genutzt werden. Auch das Auffangen von Regenwasser in Zisternen zur späteren Verwendung ist zulässig.

Betriebswasser muss Mindeststandards erfüllen, je nach Verwendungszweck wird z. B. kalkarmes, mineralarmes oder algenfreies Wasser benötigt. Es empfiehlt sich daher, ggf. die Wasserqualität zu untersuchen.

 
Praxis-Beispiel

Verwendungszweck bestimmt die erforderliche Qualität

In Lebensmittelbetrieben (beim Herstellen, Behandeln, Konservieren und zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln) muss grundsätzlich Trinkwasser verwendet werden (§ 2 Nr. 1 b TrinkwV und LMHV). Dies gilt z. B. in Großküchen oder bei der Lebensmittelherstellung.

Während Wasserspülungen von Toiletten auch mit sog. Grauwasser (z. B. Wasser vom Händewaschen oder Duschen) betrieben werden können, muss zum Händewaschen und Duschen Wasser in Trinkwasserqualität verwendet werden, um Infektionen zu vermeiden und die Gesundheit nicht zu gefährden.

Betriebswasser kann u. a. zum Löschen im Brandfall oder zum Bewässern der Grünflächen auf dem Betriebsgelände verwendet werden (z. B. aufgefangenes Regenwasser, Oberflächenwasser).

Bei der Planung von Neubauten kann es sinnvoll sein, getrennte Trinkwasser- und Grau- oder Betriebswasserinstallationen einzubauen.

 
Achtung

Kennzeichnung erforderlich

Werden im Unternehmen sowohl Trinkwasser als auch Betriebs- oder Grauwasser genutzt, so müssen (vgl. § 13 Abs. 4 TrinkwV)

  • Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme "dauerhaft und unverwechselbar" gekennzeichnet sein sowie
  • Entnahmestellen dauerhaft gekennzeichnet und gegen nicht bestimmungsgemäßen "versehentlichen" Gebrauch gesichert sein (Gebotszeichen "Trinkwasser" bzw. Verbotszeichen P005 "Kein Trinkwasser"),

um eine Verwechslung zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

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