Die Maßnahmen zur Beendigung des Ausnahmezustands stellen die letzte Phase der Pandemieplanung dar. Die vom Unternehmer oder dessen Beauftragten verkündete Rückkehr zur Normalität kann in einem oder in mehreren Schritten erfolgen. Dazu werden die Führungskräfte der einzelnen Funktionsbereiche, die Arbeitnehmervertretung und anschließend auch alle Beschäftigten über das Ende der Pandemiephase und die Rückkehr zur Normalität informiert. Das festgelegte Informationssystem sollte dafür genutzt werden.

Im nächsten Schritt werden Partnerfirmen, Personaldienstleister (im Fall von Beschäftigung von Leiharbeitern), Lieferanten, Kunden und ggf. Behörden und Verbände über die Rückkehr zum Normalbertrieb informiert. Auch dafür können schon im Vorfeld Festlegungen getroffen werden, wer wen informiert. Sollten vorübergehend neue vertragliche Bindungen (z. B. zu Rufdiensten) eingegangen worden sein, können diese nun wieder gelöst werden.

Nach der Normalisierung der betrieblichen Prozesse (Produktion, Dienstleistungen usw.) ist es auch wichtig, die Mitarbeiter über die Bewältigung der Pandemie zu informieren. Außerdem sollte eine Auswertung der betrieblichen Pandemiemaßnahmen vorgenommen werden (Schadensbilanz).

Nach abgeschlossener Rückkehr zum Normalbetrieb kann der Pandemieplan außer Kraft gesetzt werden.

 
Wichtig

Maßnahmen nach der Pandemie

  • Produktion normalisieren
  • Beschäftigte zurückholen
  • Maßnahmen analysieren

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