Da im Pandemiefall viele Aufgaben anstehen, die nicht zum Regelfall gehören, und Fragestellungen auftreten, die möglichst schnell beantwortet werden müssen, sind die betrieblichen Ansprechpartner und Entscheidungsträger nebst Stellvertreter zu benennen. In größeren Betrieben wird die Bildung eines Krisenstabs sinnvoll sein. In die Planungen sollte auch die Mitarbeitervertretung (Betriebs-/Personalrat) miteinbezogen werden.

Darüber hinaus ist das Schlüsselpersonal zu ermitteln, dass für die Aufrechterhaltung der unverzichtbaren Kernprozesse erforderlich ist. Außerdem ist dessen Verfügbarkeit sicherzustellen, z. B. durch

  • Vertretungsregelungen,
  • Information und Motivation zur Arbeitsaufnahme,
  • medizinische Betreuung sowie besondere Verpflegung und Versorgung und
  • ggf. durch Betreuung von Angehörigen.

Um das Weiterarbeiten trotz Personalausfällen zu ermöglichen, kommt der Festlegung von Vertretungsregelungen ggf. auch in Verbindung mit einer Prioritätensetzung eine besondere Bedeutung zu. Dabei sind z. B. Überlegungen notwendig, ob bestimmte Aufgaben besondere Qualifikationen erfordern (Führerschein, Befähigungsnachweis usw.) oder ob einigen Aufgaben auch in Heimarbeit zu erledigen sind.

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