Ausgangspunkt um mögliche BGF-Maßnahmen einzuleiten, sind meist äußere Anlässe in Form aktueller Problemstellungen oder das überzeugende Angebot eines betrieblichen Akteurs, in einem Themenbereich aktiv zu werden. In die Analyse fließen verschiedene vorhandene Daten ein:

Daten können aus extra durchgeführten Erhebungen stammen, z. B.:

2.1 Maßnahmen entwickeln und durchführen

Grundsätzlich können Maßnahmen unterschieden werden, die sich auf das Verhalten der Beschäftigten richten (Verhaltensprävention) und solche, die die Arbeitsverhältnisse (Verhältnisprävention) verändern.

Konkrete Beispiele verhaltensorientierter Interventionen:

Beispiele zur Veränderung der Arbeitsverhältnisse:

  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Verbesserung von Informations- und Kommunikationsstrukturen
  • Erweiterung des Handlungsspielraums von Mitarbeitern

2.2 Evaluation und Qualitätssicherung

Um die tatsächlichen Effekte der Maßnahmen zu erkennen, ist eine Evaluation erforderlich: Veränderungen von Krankenstand, Mitarbeiter-Fluktuation, Zufriedenheit der Beteiligten (Befragung) usw.

Werden Analyse, Maßnahmen und Evaluation nachhaltig und systematisch durchgeführt und diese in eine Strategie betrieblicher Gesundheitspolitik mit Strukturen und Prozessen eingebunden, spricht man von Betrieblichem Gesundheitsmanagement.

2.3 Erfolgskriterien

In einer Untersuchung des Europäischen Informationszentrums zeigten sich für das Gelingen Betrieblicher Gesundheitsförderung folgende Erfolgsfaktoren:

  • Partizipation: Die Beschäftigten müssen in alle Phasen der Gesundheits-Projekte einbezogen und die betriebliche Öffentlichkeit muss frühzeitig informiert werden.
  • Integration: Gesundheit der Beschäftigten muss zur gelebten Unternehmensphilosophie gehören und bei allen wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden.
  • Ganzheitlichkeit: Verhaltens- und verhältnisorientierte Interventionen.

2.4 Akteure der betrieblichen Gesundheitsförderung

Systematische, ganzheitliche Gesundheitsförderung (Betriebliches Gesundheitsmanagement) zeichnet sich aus durch die Einbindung in

  • betriebliche Strukturen und Prozesse sowie
  • die Einrichtung eines Steuerkreises Gesundheit aus.

Dies führt dazu, dass Führungskräfte und Mitarbeiter/innen (Betriebsrat) systematisch als Akteure eingebunden werden. Weitere Stellen, wie z. B. die Sozialberatung, Beauftragte für das betriebliche Eingliederungsmanagement oder die Personal- und Organisationsentwicklung kommen hinzu, ebenso Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die vorhandene geeignete Organisation zur Koordination der Akteure und Maßnahmen im Unternehmen ist der ab 20 Mitarbeiter gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutzsausschuss.

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