In Unternehmen, in denen ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) gesetzlich gefordert ist, bietet sich die Möglichkeit, diesen durch zusätzliche Personen zu einem Gesundheitszirkel zu erweitern, z. B. durch Verantwortliche aus der Personalabteilung, dem Schwerbehindertenbeauftragten usw.

Im Gesundheitszirkel können Maßnahmen für gesundes Arbeiten ermittelt, priorisiert, umgesetzt und deren Wirksamkeit überwacht werden. Die Regelbetreuung kann durch interne und externe Fachleute erfolgen, u. a. die Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt.

In manchen Unternehmen wird der Gesundheitszirkel auch als Arbeitskreis Gesundheit oder Steuerungskreis bezeichnet, der Anlaufstelle für die Beschäftigten ist und Maßnahmen koordiniert. Häufig übernimmt dabei die Personalleitung die Projektleitung.

Damit die Akteure tätig werden können, müssen ein Budget festgelegt und diejenigen Maßnahmen ausgewählt werden, die umgesetzt werden sollen. Diese Entscheidungen trifft i. Allg. der Unternehmer bzw. Geschäftsführer.

 
Wichtig

Kein Parallelsystem installieren

Soll Gesundheit im Unternehmen gelingen, empfiehlt es sich, bestehende Strukturen zu nutzen: Wird der Arbeitsschutzausschuss zum Gesundheitszirkel erweitert, so kann vermieden werden, dass ein Parallelsystem im Unternehmen entsteht.

Wird dagegen ein Team Gesundheit – unabhängig von den geforderten bzw. bestehenden Strukturen bzw. Instrumenten – installiert, so besteht die Gefahr, dass Themen doppelt bearbeitet werden oder umgesetzte Maßnahmen nicht die gewünschten Erfolge bringen.

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