Zusammenfassung

 
Begriff

Beschichtung ist ein Verfahren zur Oberflächenbehandlung. Holz, Kunststoff, Textilien, Leder, mineralisches Baumaterial und Metall können mit Beschichtungsstoffen behandelt werden. Beschichtungen dienen zum Schutz des Werkstoffs, werden aus dekorativen Gründen aufgebracht oder verändern die Oberflächeneigenschaften. Je nach Anwendungszweck kommen verschiedene Beschichtungsstoffe und Verfahren zum Einsatz. Sind Beschichtungsstoffe bzw. einzelne Inhaltsstoffe gefährlich für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Gefährdungen zu vermeiden bzw. zu verringern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Vorschriften:

  • Gefahrstoffverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • 4. BImSchV (Genehmigungsbedürftige Anlagen)
  • 31. BImSchV (VOC-Verordnung)
  • DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kap. 2.29 "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen"
  • DGUV-I 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe – Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische, Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"

1 Bedeutung für den Arbeitsschutz

Werkstoffe aus Holz, Kunststoff oder Metall werden häufig beschichtet. Im gewerblichen bzw. industriellen Bereich werden als Beschichtungsstoffe u. a. verwendet:

  • Anstrichmittel,
  • Lacke,
  • Beizen,
  • Lasuren,
  • Wachse,
  • Holzschutzmittel.

Sie werden eingesetzt, um dekorative Oberflächen zu erzeugen (z. B. Lasuren, Beizen), Oberflächeneigenschaften zu verändern oder dienen zum Schutz gegen:

  • Korrosion,
  • Witterungsschäden,
  • chemische oder mechanische Einwirkungen,
  • Holzschädlinge (Pilze, Insekten).

2 Stoffe und Verfahren

Beschichtungsstoffe können mithilfe von Sprühsystemen oder Handsprüheinrichtungen (beim elektrostatischen Beschichten) bzw. sonstigen Spritz- und Sprühgeräten aufgebracht werden. Im gewerblichen Bereich erfolgt das Beschichten überwiegend unter Einsatz von Personal. Im industriellen Bereich sind Beschichtungsverfahren weitgehend automatisiert. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich vorwiegend auf handwerklich strukturierte Betriebe (Anwendungsbereich der DGUV-I 209-046). Lackieren ist das häufigste Beschichtungsverfahren, es wird angewendet u. a. bei Metallen, Haushaltsgeräten, Fassaden, Möbeln und Fahrzeugen.

2.1 Lacke

Lacke bestehen i. d. R. aus Bindemitteln, Pigmenten, Lösemitteln, Füllstoffen und Additiven.

2.1.1 Wasserlacke

Wasserlacke enthalten einen wesentlich geringeren Anteil an organischen Lösemitteln (i. Allg. 3–10 %) als konventionelle Lacke, der Anteil an Wasser liegt bei 50–70 %. Wasserlack kann entzündbar sein, wenn er einen bestimmten Anteil an organischen Lösemitteln überschreitet (Formel zur Berechnung in DGUV-I 209-046). Es sind dann Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz umzusetzen. Unterhalb dieses Anteils sind Wasserlacke nicht entzündbar. Als Lackschicht können sie jedoch brennbar sein.

 
Achtung

Neue Bezeichnungen für entzündbare Flüssigkeiten nach CLP-Verordnung

Mit dem Inkrafttreten der europäischen CLP-Verordnung 1272/2008/EG werden entzündbare Flüssigkeiten nach CLP eingestuft und gekennzeichnet, z. B. auch Lacke mit bestimmtem Anteil an organischen Lösemitteln. Für Bezeichnung und Flammpunkt sind bisherige – neue Bezeichnung (Flammpunkt nach CLP):

  • entzündlich – entzündbar (23–60 ºC)
  • leichtentzündlich – leicht entzündbar (unter 23 ºC, Siedepunkt > 35 ºC)
  • hochentzündlich – extrem entzündbar (unter 23 ºC, Siedepunkt ≤ 35 ºC)

Wasserlacke enthalten u. a. Bindemittel. Je nach verwendetem Bindemittel unterscheidet man wasserlösliche bzw. wasserverdünnbare Lacke:

  • Wasserlösliche Lacke enthalten bis zu 25 % organische Lösemittel (häufig Butylglykol), Bindemittel sind Acrylharze und Isocyanate.
  • Wasserverdünnbare Lacke: Bindemittel sind nicht gelöst, sondern im Lack fein verteilt.

Die Lackschicht bildet sich durch Verdunsten des Lösemittels. Durch Einsatz von Wasserlacken kann eine besondere Oberflächenhärte erreicht und Versprödungsrisse können reduziert oder verhindert werden.

 
Achtung

Gesundheitsgefahren bei Einsatz von Wasserlacken

Organische Lösemittel gefährden die Gesundheit. Bei Hautkontakt können Allergien und Ausschläge (sog. "Malerkrätze") entstehen. Dämpfe sind gesundheitsgefährdend und können beim Einatmen Benommenheit (sog. "Malerblödheit") auslösen.

Beim Einsatz von Wasserlacken ist der Gehalt an organischen Lösemitteln stark reduziert. Gelangen allerdings Aerosole in die Lunge, können sie wegen ihres hohen Wasseranteils schlechter abgehustet werden, als dies bei konventionellen Lacken der Fall ist. ...

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