Begriff

Versicherte sind berufsunfähig, wenn der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann (Deutsche Rentenversicherung). Berufsunfähigkeit ist eine Form der Erwerbsminderung und – im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit, die vorübergehend ist – i. Allg. eine dauernde Beeinträchtigung.

Ist Berufsunfähigkeit die Folge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit, erhält der Betroffene Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung und Unfallversicherung können kombiniert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend ist SGB VI "Gesetzliche Rentenversicherung".

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