Kann der erlernte bzw. bisher ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, kann eine Umschulung sinnvoll sein. Umschulung ist eine Sonderform der beruflichen Ausbildung, bei der neue Kenntnisse für eine bisher nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit erlangt werden sollen.

Im Fall der Berufsunfähigkeit kommen – je nach den gesundheitlichen Beeinträchtigungen – Tätigkeiten infrage, bei denen Belastungen wie z. B. Heben und Tragen, Umgang mit Gefahrstoffen oder Lärmexposition nicht vorkommen.

An den Kosten für Umschulungsmaßnahmen beteiligen sich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen die gesetzliche Rentenversicherung (nach SGB VI) bzw. bei Unfällen die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft (nach SGB VII). Erste Anlaufstelle zur Klärung geeigneter Umschulungsmaßnahmen sowie Kosten ist die Bundesagentur für Arbeit.

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