Begriff

Berufskleidung ist grundsätzlich keine persönliche Schutzausrüstung. Sie wird bei der Arbeit als Standes- oder Dienstkleidung anstelle der Privatkleidung getragen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (bisher BGR 189).

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