Kurzbeschreibung

Überprüfung, ob Bereitschaftsräume und Liegemöglichkeiten den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben in Anhang 4.2 Arbeitsstättenverordnung, ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" entsprechen.

Checkliste

Bereitschafts- und Liegeräume

  Check OK Bemerkungen
I Bereitschaftsräume:    
1) Erfüllt der Bereitschaftraum mindestens die Anforderungen an einen Pausenraum (vgl. Checkliste Pausenraum/ -bereich), z. B. ausreichend groß, belüftet, beheizbar, Tageslicht, geeignete Beleuchtung usw.    
2)

Wenn die Bereitschaftszeiten in die Nachtstunden fallen oder die Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftszeiten länger als 12 Stunden ist:

  • Stehen Liegen zur Verfügung?
  • Ist die Ausstattung des Raumes zweckentsprechend der vorgesehenen Nutzung, z. B. Beschäftigungsmöglichkeiten, geeignete Sitzmöbel?
   
3)

Wenn Liegen zur Verfügung gestellt werden:

  • Stehen neben den für die Ausstattung benötigten Stellflächen ausreichend Bewegungs- und Verkehrsflächen zur Verfügung?
  • Ist eine getrennte Nutzung für Frauen und Männer (räumlich oder organisatorisch) sichergestellt?
  • Ist sichergestellt, dass der Raum während der Ruhephasen nicht anderweitig genutzt wird?
  • Ist der Raum verschließbar, nicht einsehbar, verdunkelbar?
  • Steht eine Waschgelegenheit zur Verfügung (nach Möglichkeit, ggf. auch in unmittelbarer Nähe)?
  • Sind die Liegen gepolstert mit einem wasch- oder wegwerfbaren Bezug?
  • Ist die Erreichbarkeit der Beschäftigten unter Wahrung ihrer Privatsphäre gewährleistet (z. B. über Rufeinrichtung)?
  • Ist die Alarmierung im Brandfall und das sicherer Verlassen der Bereitschafträume im Brandfall gewährleistet?
   
II. Liegemöglichkeiten    
1)

Stehen für schwangere Frauen oder stillende Mütter Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe zur Verfügung?

Hinweis: Kann ggf. auch erforderlich sein für Mitarbeiter mit bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen
   
2) Ist die Anzahl ausreichend, damit die Einrichtungen jederzeit genutzt werden können?    
3) Ist die Privatsphäre bei der Nutzung gewährleistet?    
4) Sind die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Bezug versehen?    

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