Kurzbeschreibung
Überprüfung, ob Bereitschaftsräume und Liegemöglichkeiten den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben in Anhang 4.2 Arbeitsstättenverordnung, ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" entsprechen.
Checkliste
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Bereitschafts- und Liegeräume
Check | OK | Bemerkungen | |
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I | Bereitschaftsräume: | ||
1) | Erfüllt der Bereitschaftraum mindestens die Anforderungen an einen Pausenraum (vgl. Checkliste Pausenraum/ -bereich), z. B. ausreichend groß, belüftet, beheizbar, Tageslicht, geeignete Beleuchtung usw. | ||
2) | Wenn die Bereitschaftszeiten in die Nachtstunden fallen oder die Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftszeiten länger als 12 Stunden ist:
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3) | Wenn Liegen zur Verfügung gestellt werden:
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II. | Liegemöglichkeiten | ||
1) | Stehen für schwangere Frauen oder stillende Mütter Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe zur Verfügung? Hinweis: Kann ggf. auch erforderlich sein für Mitarbeiter mit bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen |
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2) | Ist die Anzahl ausreichend, damit die Einrichtungen jederzeit genutzt werden können? | ||
3) | Ist die Privatsphäre bei der Nutzung gewährleistet? | ||
4) | Sind die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Bezug versehen? |
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