Die DGUV-I 215-442 unterteilt mögliche Formen von Bürobeleuchtung nach Beleuchtungskonzepten und Beleuchtungsarten.

3.1 Beleuchtungskonzepte

3.1.1 Raumbezogene Beleuchtung

Dabei wird der gesamte Arbeitsraum als ein homogener Arbeitsbereich angesehen und gleichmäßig ausgeleuchtet. Augenscheinlicher Vorteil ist, dass auf diese Weise der Raum vielfältig nutzbar bleibt und Arbeitsplätze jederzeit anders ausgerichtet werden können. Allerdings bleiben die vielfältigen Möglichkeiten der Lichtgestaltung weitgehend ungenutzt und eine individuelle Anpassung ist kaum möglich.

3.1.2 Arbeitsplatzbezogene Beleuchtung

Hier werden bei der Ausleuchtung Arbeitsbereiche im Raum, wie z. B. Schreibtisch- und Besprechungsbereich, sowie Verkehrswege im Raum unterschieden. So können Arbeitsbedingungen gezielt durch eine angepasste Beleuchtung verbessert werden, aber bei nachträglichen Veränderungen muss die Beleuchtungssituation, ggf. auch die Anlage angepasst werden.

3.1.3 Teilflächenbezogene Beleuchtung

Dabei können auch einzelne Teilbereiche eines Arbeitstisches oder einer Ablage einzeln ausgeleuchtet werden. Das macht Sinn bei

  • besonderen Sehaufgaben, die z. B. eine bestimmte Lichtfarbe verlangen,
  • hohem Bedarf an Individualisierbarkeit, z. B. für Beschäftigte mit Sehschwächen,
  • besonderen Anforderungen an die Lichtgestaltung, z. B. um die Konzentration zu fördern.
 
Praxis-Tipp

Mobile Leuchten

Mobile Leuchten erlauben eine bereichs- oder teilflächenbezogene Ausleuchtung und sind so flexibel, dass Arbeitsplätze verändert werden können. Allerdings sind Anschlusskabel auf dem Boden leicht Stolperfallen, und wo etwas steht oder liegt, wird weniger gründlich gereinigt.

3.2 Beleuchtungsarten

3.2.1 Direktbeleuchtung

Dabei strahlt die Leuchte ausschließlich direkt in den Raum in Richtung des Arbeitsplatzes ab. Das ist u. a. der Fall bei klassischen Schreibtischleuchten mit geschlossenem Schirm, bei Aufbaudeckenleuchten mit oder ohne Raster oder bei Hängeleuchten, die nur nach unten abstrahlen.

Direktbeleuchtung ist einfach umzusetzen, führt aber zu hohen Kontrasten zwischen beleuchten Flächen und dem Rest des Raumes. Es kann so zu Blenderscheinungen, ungünstiger Schattenbildung und unangenehmer Lichtstimmung (hart, "ungesund") kommen, besonders in Bereichen, die ungünstig zu Deckenleuchten liegen.

 
Wichtig

Arbeitsplatzaufstellung

Gute Beleuchtungsbedingungen am Arbeitsplatz sind nur dann zu erzielen, wenn die räumlichen Gegebenheiten, zu denen auch die Beleuchtungsanlage gehört, richtig berücksichtigt werden. I. d. R. muss das Tageslicht von den Fenstern her seitlich einfallen, um störende Blendungen zu vermeiden. Werden die verbreiteten Deckenlichtbänder mit Rasterleuchten installiert, sollten sie parallel zur Fensterfront verlaufen. Die Kernarbeitsbereiche sollten dann zwischen 2 Leuchten statt genau unter eine Leuchte platziert werden.

3.2.2 Indirektbeleuchtung

Dabei wird der Lichtstrom einer Leuchte an eine geeignete Reflexionsfläche, wie die Decke, eine Wand oder ein Lichtsegel, gerichtet, von wo das Licht in den Raum gestreut wird. Räume wirken dadurch größer, heller und freundlicher und die Ausleuchtung gleichmäßiger. Allerdings kann sich auch ein unangenehmer "Bahnhofshalleneffekt" ergeben, und bei sehr geringer Schattigkeit wird die räumliche Wahrnehmung erschwert. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass Reflexionsflächen sauber sein müssen und Wände und Decken z. B. regelmäßig zu streichen sind.

3.2.3 Direkt-/Indirektbeleuchtung

Die Direkt-/Indirektbeleuchtung verbindet beide Beleuchtungsarten vorteilhaft. Daher werden, wenn überhaupt auf indirekte Beleuchtung gesetzt wird, meist Leuchten eingesetzt, die nach unten und oben abstrahlen.

 
Praxis-Tipp

Direkt-/Indirektbeleuchtung

Direkt-/Indirektbeleuchtung wird von vielen Beschäftigten als angenehm empfunden. Abgehängte Deckenleuchten, die nach unten und oben abstrahlen und so über die Raumdecke indirekt wirken, erzielen daher i. d. R. eine angenehmere Lichtatmosphäre als Ein- oder Aufbaudeckenleuchten (vorausgesetzt, dass Raumhöhe und -gestaltung abgehängte Leuchten zulassen).

Auch Wandleuchten können für indirekte Beleuchtung sorgen, bedeuten aber einen erhöhten Gestaltungs- und Installationsaufwand.

 
Praxis-Tipp

Beleuchtungsplanung

Wenn eine neue Beleuchtungsanlage vorgesehen ist, wird über eine wesentliche Komponente der täglichen Arbeitsbedingungen entschieden – meist für viele Jahre. Vor dem Auftrag an den Elektriker sind daher Planung und Beratung dringend empfehlenswert. Es gibt dabei nicht die eine angesagte Lösung. Abhängig von Räumen, Tätigkeiten, gestalterischen Vorstellungen und dem Budget gibt es immer viele Lösungen, die anzupassen sich lohnt.

An einer Beleuchtungsplanung können beteiligt sein:

  • Licht- und Elektroplaner,
  • Architekten,
  • verantwortliche Führungskräfte,
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Betriebsarzt,
  • Haustechnik,
  • Personalvertretung.

Zu klären sind:

  • Auswahl des Beleuchtungskonzeptes,
  • Auswahl der Beleuchtungsart,
  • Auswahl der Lampen und Leuchten,
  • Anzahl und Anordnung der Leuchten im Raum,
  • Wartungsbedarf für die Beleuchtungsanlage.

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