2.1 Prüfung

Nach Abschn. 9.2 ASR A3.4 sind "Beleuchtungsanlagen ... regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob sie noch den Anforderungen dieser Arbeitsstättenregel entsprechen". Dabei ist u. a. auf Änderungen in der Raumnutzung, Verschmutzung, Alterung und Beschädigung zu achten. Wenn es dadurch zu unzureichenden Beleuchtungsbedingungen kommt, sind Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich.

 
Wichtig

Wartungsfaktor

Bei der Planung sollten Beleuchtungsanlagen mit etwas höheren Beleuchtungsstärken als angegeben ausgelegt werden, damit Alterung und Verschmutzung nicht bereits sehr schnell zu einer Unterschreitung der Mindestbeleuchtungsstärken führen. Üblich ist ein Wartungsfaktor von ca. 0,7. Wenn die Mindestbeleuchtungsstärke von 500 lx in einem Raum benötigt wird, ergibt sich daraus ein anzustrebender Neuwert der Beleuchtungsstärke von 714 lx.

Auch LED-Leuchten unterliegen einer Alterung, die allerdings wesentlich langsamer abläuft.

Konkrete Abläufe oder Prüfintervalle gibt die ASR A3.4 dazu nicht vor. Praktisch sollte die Beleuchtungssituation im Rahmen der regelmäßigen Begehungen zur Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Dabei ist sowohl der augenscheinliche Eindruck von betrieblichen Fachleuten, wie Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzten, gefragt wie auch die Rückmeldungen der Beschäftigten. Wenn Mängel erkennbar sind, sind eingehendere Prüfungen nach ASR A3.4 sowie ggf. Messungen erforderlich.

 
Wichtig

"Fachkundige Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung für Arbeitsstätten"

In DGUV-G 315-201 "Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung für Arbeitsstätten" sind Inhalte und Umfang für eine derartige Ausbildung vorwiegend für den innerbetrieblichen Einsatz festgelegt (16 Lerneinheiten in Theorie und Praxis, entsprechend 2–3 Schulungstage). Entsprechende Kursangebote gibt es sowohl von Unfallversicherungsträgern als auch von gewerblichen Anbietern. Eine derartig fachkundige Person vorzuhalten ist aber keine Pflicht für Betreiber von Arbeitsstätten und macht vor allem in großen, bürobezogenen Unternehmen Sinn.

 
Achtung

Leuchten regelmäßig reinigen

Wenn Leuchten in Büroräumen Staub ansetzen, müssen sie regelmäßig gereinigt werden – nicht nur wegen der durch Verschmutzung nachlassenden Beleuchtungsstärke. Staubflocken und Spinnweben wirken abstoßend, spätestens, wenn sie auf die Arbeitsplätze herabrieseln.

Da die Reinigung von Deckenleuchten kaum in der üblichen Raumpflege mit abgedeckt ist, muss der Betrieb dazu eine Lösung finden.

2.2 Messungen

Orientierende Messungen werden in der innerbetrieblichen Praxis i. d. R. im Hinblick auf Beleuchtungsstärken vorgenommen. Andere Parameter sind deutlich schwieriger zu bestimmen und zu interpretieren, sodass sie eher für Fachplaner relevant sind.

Beleuchtungsstärken lassen sich kaum abschätzen. Das Lichtbedürfnis des eigenen Auges, die momentane Adaption (Hell-Dunkel-Anpassung) und vor allem Lichtfarbe und Farbgestaltung der Büroumgebung führen dazu, dass "aus dem Stand" kaum eine Aussage darüber getroffen werden kann, ob die Beleuchtungsstärke den Normvorgaben entspricht. Daher ist ein Beleuchtungsstärkemessgerät für die Arbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit auch in kleineren Betrieben unverzichtbar, zumal diese Geräte vergleichsweise preiswert zu haben sind. Orientierende Beleuchtungsmessungen müssen nach ASR A3.4 mit Messgeräten mindestens der Klasse C gemäß DIN 5035 Teil 6, Ausgabe 2006-11 vorgenommen werden. Smartphone-Apps liefern meist keine brauchbaren Werte. Auch wer nur im Rahmen von Arbeitsplatzbegehungen orientierend misst, sollte sich mit den relevanten Messmethoden nach ASR A3.4 Abschn. 9.3 vertraut machen und z. B. die vorgegebenen Messhöhen einhalten, um aussagekräftige Werte zu erzielen.

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