Insbesondere die über Jahrzehnte weit verbreiteten Leuchtstofflampen können Flimmereffekte zeigen, die manchmal durch technische Fehler an Leuchten bzw. Stromversorgung auftreten, durch Dimmbetrieb oder durch Alterung der Lampe selbst. Flimmerndes Licht führt nahezu unmittelbar zu Seh- bzw. Konzentrationsstörungen und Ermüdung, sodass Beschäftigte i. d. R. sofort auf den Missstand aufmerksam werden und für Abhilfe sorgen.

 
Wichtig

Individuelle Regelbarkeit

Die individuelle Regelbarkeit der künstlichen Beleuchtung ist keine ausdrückliche Forderung des Arbeitsstättenrechts. Meistens können Beschäftigte nur über "an" und "aus" entscheiden – in Mehrpersonen- oder Großraumbüros auch das häufig nur in Abstimmung mit den Kollegen. Dimmbares Licht, bei dem die Beleuchtungsstärke individuell reguliert werden kann, ist eine komfortable, aber in Arbeitsräumen eher selten realisierte Lösung.

Bei der am häufigsten vertretenen Standardausstattung mit 2 Deckenlichtbändern parallel zur Hauptfensterrichtung sollten aber auf jeden Fall die beiden Lichtbänder getrennt schaltbar sein.

 
Wichtig

Tageslicht und Sichtverbindung

Tageslicht und Sichtverbindung gehören nach Anhang 3.4 ArbStättV zu den Grundanforderungen an Arbeitsplätze – auch in Büros. Ausnahmen sind möglich, u. a. wenn betriebstechnische Gründe dagegensprechen. In einer modernen Bürolandschaft kann das für abgeschlossene, reizarme Rückzugsräume gelten, in denen besonders konzentriert gearbeitet werden soll ("Think-tanks", "Telefonzellen"). Auch Abstell- und Lagerräume sowie Teeküchen, die nur der Aufbewahrung und Zubereitung von Verpflegung dienen, müssen kein Tageslicht haben, wohl aber Pausenräume.

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