Kurzbeschreibung

Schriftliche Beauftragung eines Mitarbeiters zum selbstständigen Bedienen von Flurförderzeugen gemäß § 7 DGUV-V 68.

Vorbemerkung

Mitarbeiter dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer dazu beauftragt sind (§ 7 Abs. 3 DGUV-V 68). Die Mitarbeiter sind immer schriftlich zu beauftragen. Ein Exemplar der Beauftragung ist jeweils für den Mitarbeiter, eines für die Personalunterlagen bestimmt.

Mustertext

Herr/Frau  
Geburtsdatum  
Straße  
Wohnort  

wird damit beauftragt, in unserem Betrieb selbstständig Flurförderzeuge zu führen.

 

Die Beauftragung ist beschränkt auf folgende Flurförderzeuge:

Hersteller Typ
   
   
   
   
   
   
   
   

Herr/Frau _____ hat dem Unternehmen seine/ihre Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen nachgewiesen.

 

Die Schulung erfolgte am <Datum> durch <Person/Institution>, <Straße>, <Ort>.

 

Herr/Frau _____ wird durch regelmäßige – mindestens jährlich stattfindende – Unterweisungen von seinem/ihrem Vorgesetzten auf die besonderen Gefährdungen beim Umgang mit Flurförderzeugen und die von ihm/ihr einzuhaltenden Schutzmaßnahmen hingewiesen. Vor dem Einsatz neuer Flurförderzeuge wird Herr/Frau _____ ebenfalls entsprechend unterwiesen.

         
Ort, Datum   Unternehmer/Stellvertreter   Mitarbeiter
[1] Bei der Beauftragung der Person sollten die DGUV-V 68 und ggf. auch die branchenüblichen Vorschriften berücksichtigt werden.

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