Die Bestimmungen über das Brandverhalten von Bedachungen dienen v. a. dem Schutz des Gebäudes vor einer von außen wirkenden Brandbeanspruchung. Es soll verhindert werden, dass durch einen Brand in unmittelbarer Nähe Strahlungshitze bzw. von dort herüberfallende brennende Teile zu einer Gefahr für ein Gebäude werden. Dementsprechend werden Dächer/Bedachungen nicht nach Feuerwiderstandsklassen eingeteilt, sondern entscheidend ist das Kriterium: "widerstandfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme".

Die Landesbauordnungen fordern, dass Bedachungen grundsätzlich gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend widerstandsfähig sein müssen (harte Bedachung).[1]

Für Teilflächen der Bedachung wie Vordächer, Lichtkuppeln usw. müssen diese Anforderungen nicht voll erfüllt werden, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen.

Als harte Bedachung gelten u. a.:

  • alle natürlichen und künstlichen Steine bzw. mineralischen Baustoffe der Baustoffklasse A (Ton- und Betondachsteine, Schiefer usw.),
  • Stahlblech- und sonstige Metalldächer ohne Dämm- und Deckschichten aus brennbaren Baustoffen (Abb. 2),
  • fachgerecht auf geschlossener tragender Unterlage mind. der Baustoffklasse B 2 in mehrlagiger Ausführung verlegte Bitumendachbahnen bestimmter zugelassener Qualitäten,
  • beliebige Bedachung mit vollständig bedeckter mind. 5 cm dicker Schüttung aus Kies,
  • andere Bedachungen, wenn ein besonderes Prüfzeugnis vorliegt.[2]

Abb. 2: Stahltrapezdach: Harte Bedachung im Industriebau

Bei Gebäuden geringer Höhe können allerdings auch Bedachungen ausgeführt werden, die den Anforderungen an harte Dachung nicht genügen. Diese Gebäude müssen aber einen wesentlich größeren Grenzabstand einhalten (ab 12 m).

Weiche Bedachungen können z. B. Holz- oder Reetdächer, Wellplastik und einfache Teerpappendächer sein. Gerade bei den im Industriebau weit verbreiteten Dachkonstruktionen mit Bitumenschweißbahnen, Teerpappe usw. sollte man sich bei Dacharbeiten immer des vergleichsweise hohen Brandrisikos bewusst sein. Ursachen sind:

  • Umgang mit Brennern und anderen Hitzegeräten auf dem Dach;
  • Kombination von brennbaren Stoffen (Bitumenprodukte u. a.) und Isoliermaterialien, die zusammen als Dochtsystem wirken können;
  • schlechte Erreichbarkeit möglicher Entstehungsbrände auf dem Dach oder in der Dachhaut (Schwelbrände).

Die ausführende Firma hat für besondere Sorgfalt bei der Arbeit und für die entsprechenden Schutzmaßnahmen (z. B. Feuerlöscher auf dem Dach) zu sorgen. Darüber hinaus tut aber auch der Bauherr gut daran, in solchen Fällen nicht nur die Bauausführung selbst zu überwachen, sondern ggf. auch für regelmäßige Kontrollen, z. B. im Gebäudeinneren, zu sorgen.

I. d. R. sind Brandwände 30 cm über Dach zu führen, Komplextrennwände 50 cm. Dies soll verhindern, dass die Wände vom Feuer auf dem Dach überlaufen werden. Das gilt auch bei Decken aus nichtbrennbaren Materialien (Stahlbeton, Stahl), sofern brennbare Kleber, Folien, Isolierungen verwendet wurden. Gerade das Abschmelzen und Verlaufen solcher Stoffe innerhalb der Dachhaut kann sonst zur Brandausbreitung führen.

Wenn allerdings die Dachbereiche 5 m beiderseits der Brandwand feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen ausgeführt werden (F 90-A) kann die Brandwand auch unter der Dachhaut enden.

In jedem Fall müssen die Dachbereiche beiderseits von Brandwänden auf 5 m frei von Dachöffnungen sein, bei Komplextrennwänden auf 7 m.[3]

[2] DIN 4102 Teil 7.
[3] VdS-Richtlinie 2234 "Brandwände und Komplextrennwände".

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