Die Baustellenordnung ist ein Instrument, das Bauherren, Bauleitungen oder Bauunternehmen unterstützen soll, Regelungen zum Verhalten und zur abgestimmten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit der auf Baustellen Tätigen aufzustellen und zu vereinbaren.
Auf Baustellen Tätige können u. a. Beschäftigte diverser Bauunternehmen, Dienstleister und Lieferanten sein. Auch Vertreter des Bauherrn, Aufsichtsdienste und Baustellenbesucher sind Personen, die sich auf Baustellen aufhalten können. Es empfiehlt sich, diese in die Regelungen der Baustellenordnung einzubeziehen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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